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Brigitte Turczer - Voraussetzungen zur Ausübung von heilkundlicher Psychotherapie - Ausübung und Kosten

Voraussetzungen zur Ausübung von heilkundlicher Psychotherapie - Ausübung und Kosten

Voraussetzungen zur Ausübung von heilkundlicher Psychotherapie In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, die zur Ausübung von heilkundlicher Psychotherapie berechtigen. Zum einen die ursprünglich den Ärzten vorbehaltene Approbation (auch: "Bestallung"), die diese nach erfolgter Qualifikation (v.a. Medizinstudium, Promotion und Praktikumszeit) erhalten. Nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 können auch Psychologen mit bestimmten Qualifikationen (Psychologiestudium, eine gesetzlich anerkannte Weiterbildung nach einem Richtlinienverfahren, Praktikumszeit) die Approbation erhalten. Im Rahmen von Übergangsregelungen konnten Psychotherapeuten auch unter anderen Vorraussetzungen eine Approbation erwerben. Die Approbation ist Vorraussetzung für die "Zulassung", d.h. dass sich ein Psychotherapeut an einem bestimmten Ort niederlassen darf und seine Behandlungen über die Krankenkasse abrechnen kann.

Zum zweiten darf Psychotherapie ausüben, wer eine "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)" erhalten hat. Voraussetzung hierfür ist eine bei einem Gesundheitsamt bestandene Heilpraktikerprüfung. Neben den schon erwähnten Heilpraktikern, Pädagogen, Sozialpädagogen etc., arbeiten auch viele psychotherapeutisch tätige Psychologen auf dieser Basis. In der Regel rechnet diese Gruppe nicht über die Krankenkasse ab.

Da es sich bei den vorgenannten Begriffen zum Teil um formale Kriterien handelt, ist es vor einer Aufnahme einer Behandlung wichtig, sich zu vergewissern, dass auch die inhaltliche Qualifikation des Psychotherapeuten möglichst hoch ist. Hinweise auf inhaltliche Qualifikation geben Art, Umfang und Qualität der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildungen, berufliche Erfahrungen, Spezialisierungen etc.

Kosten - Die Kosten für körperorientierte Gestalttherapie, systemische Traumatherapie-EMDR, Coaching und Supervision werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Therapeutische Heilbehandlungen können sie erstattet bekommen, wenn sie privat versichert sind oder ihre Krankenkasse oder Zusatzversicherung Behandlungen beim Heilpraktiker (inclusive Psychotherapie) übernimmt. Oft lohnt es sich vor Therapiebeginn eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen.